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Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

28. Januar 2004

Gisela Walsken: Gutachter bestätigt, dass Landeshaushalt mit der Verfassung in Einklang steht

"Die SPD-Fraktion ist sich ihrer Verantwortung bei der Verabschiedung des ersten Doppelhaushaltes in der Geschichte des Landes bewusst. Allein aus diesem Grund hat sie die Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Birk von einem ebenso renommierten Rechtswissenschaftler begutachten lassen. Prof. Dr. Siekmann von der Ruhruniversität Bochum kommt zu dem Ergebnis, dass die Verabschiedung des Haushaltes uneingeschränkt mit der Verfassung des Landes in Einklang steht." das erklärte die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Gisela Walsken. Sie stellt weiter fest: "Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung spricht in seinem Jahresgutachten 2004/2005 von einer seit Mitte der neunziger Jahre "geringen Dynamik". Diese allgemeinen Strukturprobleme werden noch verschärft durch die besonderen strukturellen und sozialen Probleme des Landes NRW, namentlich im Ruhrgebiet.

Dies entspricht der übereinstimmenden Einschätzung der konjunkturellen Situation durch die Deutsche Bundesbank, und der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute. Die Indikatoren zur Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, nämlich die hohe Arbeitslosigkeit und das Fehlen eines angemessenen Wirtschaftswachstums liegen unbestritten vor.

Die Landesregierung erfüllt nach Herrn Prof. Dr. Siekmann die Anforderungen an die Darlegungslast dieser Störungssituation. Darüber hinaus wird die SPD-Fraktion sowohl in einem Entschließungstext wie auch in ihren mündlichen Redebeiträgen noch einmal unmissverständlich darlegen, dass das Land trotz aller berechtigten Konsolidierungserfordernissen keine abrupten Brüche in seiner Finanzpolitik vornehmen darf. Derartige Brüche sind in einer labilen wirtschaftlichen Situation Gift, so Prof. Dr. Siekmann. Das Finanzgebahren des Landes muss auch für die Wirtschaft berechenbar bleiben.

Prof. Dr. Siekmann kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass es zulässig ist, in einer Störungslage durch höhere Einnahmen aus Krediten den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Dies sei in der Rechtsprechung, insbesondere in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1979, anerkannt.

Hinsichtlich der Stundung an die Gemeinden kommt Prof. Dr. Siekmann zu dem Ergebnis, dass eine "verdeckte" Rücklagenwirtschaft oder Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2005 mit der Folge der Überschreitung der verfassungsrechtlichen Regelgrenze nicht vorliegt. Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip läge ebenfalls nicht vor, da die von der Verfassung ausdrücklich zugelassene zusätzliche Kreditaufnahme zwangsläufig mit Kosten verbunden ist, die sonst entfallen würden."

Dokumente:
Gutachten von Dr. jur. Helmut Siekmann zur Verfassungsmäßigkeit der Landeshaushalte 2004 und 2005