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Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

30. März 2004

Edgar Moron: Berliner Vereinbarung ist gutes Signal für Nordrhein-Westfalen Arbeitsplätze, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind gesichert

"Dieser Kompromiss ist ein gutes Signal für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen", bewertet SPD-Fraktionsvorsitzender Edgar Moron die in der vergangenen Nacht in Berlin getroffene Vereinbarung zum Emissionshandel und zum nationalen Allokationsplan. Der Kompromiss wahre die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und effektivem Klimaschutz. Für Nordrhein-Westfalen sei von besonderer Bedeutung, dass mit dem nationalen Zuteilungsplan die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie gesichert seien und Wachstum möglich bleibe. "Die SPD-Fraktion ist sehr zufrieden damit, dass die Wahrung nordrhein-westfälischer Interessen in höchstem Maße berücksichtigt worden ist", erklärte Moron.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende wies darauf hin, dass die jetzige Festlegung auf Zertifikate über 503 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einer Reduzierung der CO2-Emissionen um 21 Prozent gegenüber 1990 entspreche. Damit leiste die deutsche Industrie einen weiteren großen Beitrag zum Klimaschutz. Tragbar und angemessen sei auch die getroffene Vereinbarung für den Kraftwerkssektor. Es werde für neue Kraftwerke kein Benchmark auf der Basis eines Gaskraftwerkes geben. Das sei das entscheidende Signal für die heimische Braunkohle. Der Erneuerung des rheinischen Braunkohlekraftwerksparks und dem Ersatz alter Kraftwerkskapazitäten stehe nichts mehr im Weg. Das Unternehmen habe die Planungssicherheit und die Rahmenbedingungen, die es brauche. Er gehe davon aus, dass das Kraftwerkserneuerungsprogramm Schritt für Schritt fortgesetzt werde. "Wir erwarten jetzt die Investitionsentscheidung des Unternehmens", sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Edgar Moron.

Es sei von entscheidender Bedeutung für die heimische Wirtschaft, dass Deutschland beim Emissionshandel in der EU keinen Sonderweg gehe. Moron verwies auf den in Berlin vereinbarten Parlamentsvorbehalt, der Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Industrie verhindere. Der nationale Allokationsplan werde in der Erwartung beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten der EU ihrer Verantwortung zum Klimaschutz im Sinne des Kyoto-Protokolls nachkommen. Die EU-Kommission sei verantwortlich dafür, die nationalen Allokationspläne der Mitgliedsstaaten nach einheitlichen Maßstäben zu überprüfen und sicherzustellen, dass es in der Europäischen Union zu keinen Wettbewerbsverzerrungen komme.