Pressemitteilung:
18. November 2004
Michael Scheffler: Der öffentliche Gesundheitsdienst hat sich als zukunftsorientiert und innovativ bewährt
"Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat sich in den knapp sieben Jahren seit seinem Inkrafttreten als tragfähiges, leistungsstarkes Fundament der öffentlichen Gesundheitsversorgung erwiesen. Mit der auf den Weg gebrachten Reform des Gesetzes stellen wir sicher, dass das Angebot öffentlicher Gesundheitsleistungen auch in Zukunft auf einem qualitativ hohen Niveau bleibt." Dieses Fazit zog Michael Scheffler, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Scheffler führte aus, dass mit dem Gesetz die notwendige Flexibilisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes eingeleitet und dieser auf eine zukunftsorientierte Grundlage gestellt worden sei. Wie in Paragraph 30 des Gesetzes festgelegt, sei das Gesetz nach fünf Jahren evaluiert worden. Der von der Landesregierung im September dieses Jahres vorgelegte Entwurf eines Änderungsgesetzes habe die Empfehlungen ausgewertet und die erforderlichen Änderungsvorschläge aufgenommen. Wichtigste Änderung sei, neben der Anpassung des Gesetzes an die aktuellen Bundesgesetze, die Berücksichtigung des Prinzips Gender Mainstreaming.
Scheffler zeigte sich erfreut über die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, die im Rahmen der Anhörung festgestellt hätten, dass sich das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst grundsätzlich bewährt habe. Besonders deutlich sei die Bewertung des Kreises Heinsberg ausgefallen, der dem Gesetz einen erheblichen Innovationseffekt in der gesundheitspolitischen Landschaft Nordrhein-Westfalens bescheinigt habe. Aus frauenpolitischer Sicht sei innerhalb der Anhörung begrüßt worden, dass die Novellierung eine geschlechterdifferenzierte Sichtweise in das Gesetz eingeführt und damit eine zentrale Forderung der Enquetekommission "Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW" aufgegriffen habe. Diskutiert werden müsse u. a. aber noch, in welcher Form der öffentliche Gesundheitsdienst einen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung bei von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern leisten könne.
Für die nächsten Wochen kündigte Scheffler die intensive Auswertung der Anhörungsergebnisse an, um hieraus die notwendigen gesetzgeberischen Schlüsse zu ziehen. "Wir werden auf diese Weise dafür sorgen, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft von einem leistungsfähigen öffentlichen Gesundheitsdienst profitieren werden", erklärte Scheffler.