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Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

25. Februar 2005

Michael Scheffler: Gesetzesnovelle bringt Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes entscheidend voran

"Mit der in zweiter Lesung beschlossenen Gesetzesänderung bringen wir die Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes entscheidend voran. Wir stellen sicher, dass von dem Gesetz auch in Zukunft positive Impulse für die Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Kreisen und kreisfreien Städten ausgehen werden." Das erklärte Michael Scheffler, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, anlässlich der Plenardebatte zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Scheffler rief noch einmal in Erinnerung, dass das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst als erstes Landesgesetz die vom Landtag gesetzte fünfjährige Bewährungsprobe mit großem Erfolg bestanden habe. So habe die im Jahre 2003 vorgelegte Evaluation gezeigt, dass das Gesetz von den Kommunen gut angenommen worden sei und für die Gesundheitsämter eine effektive Grundlage darstelle, angemessen und vernünftig auf die gesundheitspolitischen Probleme vor Ort zu reagieren. Dieses Ergebnis habe die im Zuge des Beratungsverfahrens durchgeführte Anhörung noch einmal eindrucksvoll bestätigt.

Gleichwohl hätten die Expertinnen und Experten in der Anhörung auch Änderungsbedarf angemeldet. Diesen habe die SPD-Fraktion dort, wo es sinnvoll sei, aufgegriffen. So werde gewährleistet, dass das Gesetz auch im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder einen wichtigen Impuls setze. So sei der öffentliche Gesundheitsdienst gehalten, insbesondere auch mit den Einrichtungen für Gewaltopfer eng zusammen zu arbeiten. Auf diese Weise würden die Maßnahmen zugunsten der Opfer von Gewalt um einen wirkungsvollen Baustein ergänzt.

Scheffler führte weiter aus, dass durch die Gesetzesänderung die geschlechtsspezifischen Ansätze der Gesundheitspolitik in NRW nunmehr auch im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst ihre Berücksichtigung finden. In diesem Sinne seien die unterschiedlichen Gesundheitsrisiken und Krankheitsverläufe sowie die unterschiedliche Versorgungssituation von Frauen und Männern den durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu treffenden Maßnahmen zugrunde zu legen. "Mit der Weiterentwicklung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst haben wir dafür Sorge getragen, die gesundheitspolitischen Ansätze vor Ort noch effektiver zu bündeln und den öffentlichen Gesundheitsdienst fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen", so Scheffler abschließend.