Pressemitteilung:
29. September 2005
Hannelore Kraft und Ute Schäfer: Ministerpräsident muss sich entschuldigen - SPD prüft
Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion,
Hannelore Kraft, hat Ministerpräsident Jürgen Rüttgers aufgefordert, persönlich klarzustellen, dass es keine Rechtgrundlage für die Schließung kleiner Schulen gibt. "Die Sorgen und Ängste, die der Ministerpräsident im Land durch seine falschen Aussagen ausgelöst hat, muss er auch persönlich wieder ausräumen. Ich fordere den Ministerpräsidenten deshalb auf, sich in aller Form in der Öffentlichkeit und im Landtag für seinen Fehler zu entschuldigen", verlangte Kraft. Allein der Ministerpräsident habe in einer Pressekonferenz und im Landtag ein bevorstehendes massenhaftes Schulsterben verkündet, um sich gleichzeitig als Retter der kleinen Schulen zu verkaufen. Kraft: "Fakt ist: Die kleinen Schulen brauchen den Retter Rüttgers gar nicht, denn für eine Schließung kleiner Schulen gibt es keine Grundlage im Schulgesetz."
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion,
Ute Schäfer, verlangte nach diesem Rüttgers-Debakel Aufklärung darüber, welche Grundschulpläne die Landesregierung in Wirklichkeit verfolge. Hintergrund sei die Pressemitteilung des Schulministeriums vom 28. September. Darin verweise das Schulministerium darauf, dass Ministerpräsident Rüttgers erklärt habe, er werde die Forderung des Landesrechungshofes nach zweizügigen Grundschulen nicht in diesem Umfang erfüllen. Schäfer: "Was heißt `nicht in diesem Umfang´? Eltern, Lehrer und Kommunen sind genug verunsichert worden. Diese unseriöse Schulpolitik muss schnellstens beendet werden."
Um die offenen Fragen zu klären, so Schäfer weiter, prüfe die SPD eine Sondersitzung des Schulausschusses zu beantragen. Besonders verärgert reagierte die SPD-Schulexpertin auf den infamen Vorwurf der Schulministerin, die alte Landesregierung hätte nicht auf den Bericht des Landesrechungshofes reagiert. "Es ist ein billiges und durchsichtiges Manöver dieser Landesregierung, dass sie versucht, eigene Fehler auf andere abzuwälzen. Denn der Bericht des Landesrechungshofes gibt nur eine grundsätzliche Empfehlung zur Zweizügigkeit von Grundschulen. Es ist die Entscheidung des Gesetzgebers, inwieweit er diesen Empfehlungen folgt. Deshalb hat die frühere Regierung sehr wohl reagiert, nämlich mit dem geltenden Schulgesetz. Es besagt klar und deutlich: Einzügige Grundschulen sind möglich", betonte Schäfer.