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Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

29. September 2005

Ute Schäfer: Stahl wirft Nebelkerzen

"So wie im geltenden Schulgesetz gibt es auch in der Ausführungsverordnung keine Aussage dazu, dass Grundschulen mindestens zweizügig sein müssen. Es ist schon eine ziemliche Unverfrorenheit von Herrn Stahl, das Gegenteil zu behaupten und dies mit einem Zitat zu belegen, das sich in der Verordnung nicht wieder findet. Vielmehr ist das Zitat einem Pressetext des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29.9.2005 entnommen. Letztendlich hilft Herr Stahl damit dem Ministerpräsidenten nicht aus der Patsche, sondern verschlimmbessert Rüttgers` Schuldebakel", so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ute Schäfer.


Lesetipp

Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2005/2006, § 8 Abs. 1:

"Die Relationen `Schüler je Stelle´ betragen nach Maßgabe des Haushalts

1. Grundschule 25,3 …"

Es gibt in der gesamten Verordnung keine Aussage zur Mindestzügigkeit für Grundschulen. Die Verordnung (Vorlage 13/3143) kann über die Interseiten des Landtags abgerufen werden.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?quelle=alle&action=anzeigen&wm=1&Id=MMV13/3143
(Auf der Landtagsseite "Anlage" anklicken.)