|

Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

03. November 2005

Karl Schultheis: Experten geben SPD Recht - ZVS muss Servicestelle werden

"Die heutige Anhörung von Experten aus den Hochschulen Nordrhein-Westfalens im Landtag hat eines bestätigt: Die von CDU und FDP im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung der ZVS, scheitert an der Alltagspraxis. Das Votum der Experten war einhellig und kann von Minister Pinkwart nicht einfach weiter ignoriert werden: Die Hochschulen werden Hals über Kopf in eine Freiheit geworfen, die sie so nicht haben wollen", fasste der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karl Schultheis, die Ergebnisse einer Expertenanhörung zur Zukunft der ZVS heute im Landtag zusammen.

So wünschenswert eine größere Autonomie der Hochschulen bei der Auswahl ihrer Studierenden auch sein mag. Ein alleiniges Auswahlrecht wäre organisatorisch von den Hochschulen nicht zu leisten, betonte der SPD-Hochschulexperte. Und es würde das Verfahren für die Studierenden, die sich künftig dann von Paderborn bis Siegen ohne Garantie auf einen Studienplatz bewerben müssten, erheblich erschweren. Schultheis: "Die Experten plädierten heute deshalb gemeinsam mit der SPD für eine Reform der ZVS, die mehr Autonomie für die Hochschulen und ein zumutbares Verfahren für die Studierenden miteinander verbindet."

Die Reform der ZVS ist eine Angelegenheit, bei der eine einvernehmliche Zusammenarbeit aller Bundesländer zwingend erforderlich ist. Ein alleiniges Vorgehen der Landesregierung würde zu einem bundesweiten Flickenteppich mit negativen Konsequenzen für die Bewerber führen. Dieses hätte negative Folgen für die eigentlich gewünschte Förderung der Mobilität der Studierenden. Auch würde eine Abschaffung der ZVS die Hochschulen durch enorme Kosten und hohen Verwaltungsaufwand belasten. Deshalb ist die ZVS auch in Zukunft unverzichtbar: Vor allem als Servicestelle zur gezielten Unterstützung von Studierenden und Hochschulen im Auswahlverfahren.

"Wir brauchen keine Insellösung für NRW. Ein davon abweichendes Vorgehen ist verfassungsrechtlich bedenklich und für die Hochschulen nur schwer zu handhaben, wie alle Experten anmerkten. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich zwei Eckpfeiler festgelegt, an die sich alle zu halten haben: Jeder Studierende hat das Recht auf freie Berufs- und Studienplatzwahl und den Zugang regelt die Abiturnote. Anderes Verhalten hat also langfristig zwei Folgen: Das Abitur wird Stück für Stück entwertet und die Hochschulen werden mit Klagen überhäuft. Hier kann die Landesregierung sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen, sondern muss den Hochschulen endlich Antworten geben." so Schultheis weiter.