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Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

01. Dezember 2005

Marc Jan Eumann: Minister Pinkwart muss bei Belastungen durch Studienkredite für Klarheit sorgen

Marc Jan Eumann: Minister Pinkwart muss bei Belastungen durch Studienkredite für Klarheit sorgen

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Marc Jan Eumann, stellt zu der heute im Landtag geführten Debatte über die Belastung durch Studienkredite fest: "Bei der Berechnung von Darlehenskosten gibt es verschiedene Variablen: die entscheidende Variable ist die jeweilige Fälligkeit der Zinsen. Grundlage unserer Beispielrechnung ist die bei der Berechnung von Krediten absolut bankübliche Grundformel für die vorschüssige Rentenendwert-Berechnung.

Es gibt selbstverständlich auch andere Berechnungsmöglichkeiten - wenn beispielsweise die Zinsfälligkeit viertel-, halb- oder jährlich berechnet wird. Die Unterschiede dieser Berechnungen sind beachtlich. Bei unserem Standardbeispiel -14 Semester und zwei Jahre Karenzzeit - beträgt die zu tilgende Darlehenssumme 12.331 Euro. Bei einer halbjährlichen Zinsbelastung und zwei Jahren Karenzzeit würde sich die Darlehenssumme auf ca. 9.600 Euro belaufen. Grundlage ist jeweils ein über die gesamte Laufzeit fester Zinssatz in Höhe von 5,85 Prozent. Die SPD ist also in ihrem Rechenbeispiel von einem denkbar niedrigem Zinsniveau und einer Zinssicherheit für neun Jahre ausgegangen. Eine solche Zinssicherheit ist von Minister Pinkwart bisher nicht vorgesehen.

Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes hat Minister Pinkwart Stundung mit Tilgungsbeginn verwechselt. Wenn er jetzt nach unseren Beispielen eine andere Fälligkeit der Zinsbelastung zu Grunde legt und damit zu niedrigeren Darlehenssummen kommt, ist zumindest in dieser Frage Klarheit erreicht. Festzuhalten bleibt aber: Am Ende steht ein Student mit einem Schuldenpaket und einer Rückzahlungsverpflichtung über mehr als ein Jahrzehnt da."


Grundformel für die vorschüssige Rentenendwert-Berechnung: (siehe Grafik 1)


R14=500
  • 1,0585
  • ((1,058514-1)/(1,0585-1))=11.005,88617

    Hier geht man von einer Periodenzahlung von 14 Semestern aus.

    Hier kommt noch die Zinseszinsrechnung für 2 Jahre (Karenzzeit) hinzu:

    (siehe Grafik 2)

    K2 = 11.005,89
  • (1 + 0,0585)^2

    K2 = 12.331,24404

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