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Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

11. Januar 2006

Hannelore Kraft und Gisela Walsken: Verfassungsklage gegen Nachtragshaushalt 2005 der Regierung Rüttgers

"Die schwarz-gelbe Landesregierung hat schon in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, den Verfassungsbruch zur Regel ihrer Haushaltspolitik zu machen. Ohne jegliche Rechtfertigung werde die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode keinen verfassungskonformen Haushalt vorlegen, haben Ministerpräsident Rüttgers und sein Finanzminister Linssen mehrfach verkündet. Eine solche Regierungspolitik abseits der Landesverfassung ist in der Geschichte Nordrhein-Westfalens einmalig. Die SPD-Landtagsfraktion ist deshalb gezwungen, gegen eine Politik des Verfassungsbruchs mit Ansage juristisch einzuschreiten. Regierungsverantwortung heißt auch Verantwortung für die Verfassung. Wir werden deshalb im Wege eines Normenkontrollverfahrens Verfassungsklage gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2005 beim Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster einreichen", kündigte die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, heute in Düsseldorf an.

Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition habe der Landtag Nordrhein-Westfalen mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2005 im Dezember 2005 zusätzlich rund 2,2 Milliarden Euro an weiteren Kreditermächtigungen beschlossen, erläuterte die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Gisela Walsken. Damit sei die Nettoneuverschuldung auf eine Rekordhöhe von über 7,3 Milliarden Euro hochgeschraubt worden. Gleichzeitig habe die CDU/FDP-Landesregierung die verfassungsmäßige Investitionsgrenze (Verhältnis zwischen Investitionsausgaben und Nettokreditermächtigung) um über 1,4 Milliarden Euro überschritten. Die einzig mögliche verfassungsrechtliche Rechtfertigung für dieses Handeln wäre, so Walsken, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festzustellen bzw. durch die erhöhte Schuldenermächtigung abzuwenden. Dies habe die neue Landesregierung bewusst unterlassen.

Die SPD-Landtagsfraktion habe den renommierten Verfassungsrechtexperten Professor Dr. Wolfram Höfling von der Universität Köln um Beurteilung dieses einzigartigen Vorgehens gebeten, sagte Kraft. Er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass damit "in massiver Form Normativität und Ordnungsfunktion des Haushaltsverfassungsrechts beeinträchtigt wird". Kraft weiter: "Professor Höfling empfiehlt deshalb, die Verfassungswidrigkeit des zweiten Nachtragshaushaltes 2005 im Wege eines Normenkontrollverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof feststellen zu lassen." Die SPD-Landtagsfraktion werde dieses Verfahren unverzüglich einleiten und habe Professor Dr. Höfling mit der Vertretung beauftragt, erklärte Kraft.



"Die SPD-Landtagfraktion hält diesen Schritt für unverzichtbar, weil die neue Landesregierung angekündigt hat, dass künftig alle Haushalte dieser Legislaturperiode und damit auch der Haushalt 2006 den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht entsprechen werden", betonte die SPD-Finanzexpertin Walsken.

Ministerpräsident Rüttgers leiste damit einen haushaltspolitischen Offenbarungseid. Walsken: "Nicht Haushaltssanierung, sondern Schuldenaufnahme in Rekordhöhe bestimmt seine Haushalts- und Finanzpolitik. Im zweiten Nachtragshaushalt 2005 hat ohne weiteres die Möglichkeit bestanden, die unabweisbar notwendigen Mehrausgaben ohne zusätzliche Schuldenaufnahme zu finanzieren. Die SPD-Landtagsfraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen den Finanzminister immer wieder aufgefordert, die Steuermehreinnahmen zur Gegenfinanzierung zu veranschlagen. Er hat dies stets abgelehnt."

Darüber hinaus seien die Kapitalzuführungen zugunsten des Bau- und Liegenschaftsbetriebs und der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft NRW von insgesamt rund einer Milliarde Euro unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten völlig unnötig. "Zu diesem Ergebnis kommt auch Professor Dr. Höfling in seinem Gutachten", stellte Kraft klar. Im Gegensatz zur rot-grünen Landesregierung, die bei Einbringung immer ausgeglichene Haushalte vorgelegt habe, habe die neue Landesregierung in 2005 nicht eine einzige Sparanstrengung unternommen, um den Haushalt zu entlasten, sagte Walsken.