Pressemitteilung:
26. Januar 2006
Gisela Walsken und Hans-Willi Körfges : Expertenmehrheit gegen Privatisierung der Sparkassen in NRW
Auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion hat der Landtag heute eine Anhörung mit Sachverständigen und Verbänden zum Thema geführt: "Was brauchen Sparkassen in NRW, um ihre Marktführungsposition zukünftig zu behaupten und auszubauen?"
Die Sachverständigen kamen fast ausnahmslos zu dem Ergebnis, dass die Sparkassen sich bereits nach geltender Rechtslage am Markt behaupten. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion,
Gisela Walsken erklärte am Rande der Anhörung: "Wir werden intensiv darüber nachdenken, ob wir überhaupt eine grundlegende Reform des Sparkassenwesens in NRW brauchen. Wichtiger wäre es, im Rahmen des vor fünf Jahren reformierten Sparkassengesetzes den Sparkassen mehr Flexibilität einzuräumen."
Eine Privatisierung der Sparkassen, in welcher Form auch immer, wurde in der Anhörung breit abgelehnt. Lediglich Düsselsdorfs Oberbürgermeister Joachim Erwin sei, so Walsken, ausgeschert und habe auf einen Beschluss der CDU Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach eine Privatisierung von Sparkassen bis zu 49 Prozent zugelassen werden solle. Walsken: "Das muss Herr Erwin mit seinem Landesvorsitzenden, Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, klären. Mit der SPD ist das nicht zu machen."
Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
Hans-Willi Körfges sagte zudem: "Die Politik ist gut beraten, die Stellungnahmen der Sachverständigen der Sparkassenverbände, und vor allem auch der kommunalen Familie, die ganz sicher nicht durch Joachim Erwin vertreten wird, ernst zu nehmen. Das Gesetz darf kein Instrument zur Verhinderung vernünftiger Geschäftspolitik werden. Sparkassen können vieles über eine geschäftspolitische Aufstellung regeln."
Die SPD-Finanzexpertin Walsken betonte abschließend: "Die SPD-Landtagsfraktion ist nach wie vor gesprächsbereit, wenn es um die Frage von Flexibilität und Deregulierungsinstrumente hin zu einem den Marktanforderungen gerecht werdenden Sparkassensystem geht. Beispielsweise die Möglichkeit künftiger Ausschüttungsregelungen sollte überdacht werden. Man sollte aber keine Normen in ein Gesetz schreiben, die die Verantwortlichen gar nicht wollen."