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Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

28. März 2006

Ute Schäfer: Schulministerin bricht vollmundige Versprechen zu Lasten der Kommunen / ALG II-Bezieher müssen Lernmittel zahlen

Als einen "ungeheuren Vertrauensmissbrauch und skandalösen Wortbruch" bezeichnete die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ute Schäfer die Absichten des nordrhein-westfälische Schulministeriums alle ALG II-Empfänger zukünftig nicht mehr gesetzlich vom Eigenanteil zu den Lernmitteln zu befreien. "Die Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, haben auf die Zusagen der Schulministerin vertraut. Sie stehen jetzt mit leeren Händen da, wenn die Kommunen die Kosten für die Schulbücher nicht übernehmen", sagte Schäfer. "Das bedeutet im Klartext: Schulministerin Barbara Sommer schiebt den schwarzen Peter den Kommunen zu." Verschieben von Verantwortung auf andere - das ist der Politikstil der Regierung Rüttgers.

Das nordrhein-westfälische Schulministerium hatte am 16. August 2005 vollmundig in einer Pressemitteilung verkündet, dass Ministerin Barbara Sommer zum "Wohle der Schülerinnen und Schüler" eine einvernehmliche Lösung mit den kommunalen Spitzenverbänden für die Befreiung der ALG II-Bezieher von den Lernmittelkosten erreicht habe. Auch auf eine Kleine Anfrage antwortete das Schulministerium noch am 25. Januar 2006: "Die Landesregierung hält an ihrer Absicht fest, im Bereich der Lernmittelfreiheit die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II gesetzlich von der Zahlung des Eigenanteils zu befreien." (Landtagsdrucksache 14 /1125)

Davon allerdings ist im geplanten Schulgesetz, das heute im Kabinett auf der Tagesordnung steht, keine Rede mehr. "Im Gegenteil: Die Kommunen werden mit den Kosten für die Lernmittel der rund 340. 000 ALG II-Bezieher allein gelassen", so Schäfer. Denn die Landesregierung plant, gesetzlich zu verankern, dass die Befreiung der ALG II-Empfänger von den Lernmittelkosten künftig ohne Ausgleichszahlungen von Seiten des Landes in der Verantwortung der Kommunen liegen soll.