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Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

06. Juli 2006

Karsten Rudolph: Innenminister drückt sich vor Regelung zur Wohnraumüberwachung

Zu der von der Landesregierung beschlossenen Novelle des Verfassungsschutzgesetzes erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph: "Einmal mehr drückt sich der nordrhein-westfälische FDP-Innenminister Wolf vor seiner Verantwortung. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung hätte der Minister spätestens bei der Vorlage der Verfassungsschutzgesetz-Novelle Konsequenzen ziehen müssen. Aber durch seine Tatenlosigkeit steht der Verfassungsschutz weiterhin ohne eine verfassungsfeste und praktikable Regelung da. Und auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes wissen immer noch nicht, was der Verfassungsschutz darf und was er nicht darf. Das ist für alle ein unerträglicher Zustand."

Rudolf erläuterte, dass das von den ehemaligen liberalen Ministern Hirsch und Baum erstrittene Karlsruher Urteil verlangt, staatliches Belauschen des in der Wohnung gesprochenen Wortes müsse dort enden, wo der Kernbereich privater Lebensführung beginne. Rudolph: "Das kann und muss man regeln. Schließlich hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Veränderung der Strafprozessordnung bereits im letzten Jahr vorgemacht, wie es umgesetzt werden kann."

Zur Absicht der Landesregierung, dem Verfassungsschutz zu erlauben, private Computer zu hacken, stellte der SPD-Innenpolitiker fest: "Es muss ausgeschlossen sein, dass sich der Verfassungsschutz ohne richterliche Anordnung Zugang zu den Computer-Festplatten der Bürger verschafft." Staatlich organisierten Hausfriedensbruch werde es mit der SPD-Fraktion auf jeden Fall nicht geben, erklärte Rudolph weiter.