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Hans Theo Peschkes

Hans Theo Peschkes

Pressemitteilung:

15. August 2006

Birgit Fischer: Landesregelung zum Heimgesetz muss Schutz der Pflegebedürftigen verbessern

"Die SPD-Landtagsfraktion will die Chance nutzen, und nach der Verabschiedung der Föderalismusreform eine Verbesserung des Heimgesetzes auf Landesebene erreichen. Das Land Nordrhein-Westfalen soll damit weiterhin ein Vorreiter in der Pflegepolitik sein und nach praxisnahen Möglichkeiten der Weiterentwicklung suchen", erklärte Birgit Fischer, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. Damit das Heimgesetz weiterhin ein Schutzgesetz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen bleibe, hätten die Gesundheitspolitiker ihrer Fraktion dazu bereits erste Eckpunkte formuliert, berichtete Fischer. "Gleichzeitig muss die Reform des Heimgesetzes aber auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung in den Heimen leisten."

Die SPD-Landtagsfraktion will zunächst vier Eckpunkte in dem neuen Gesetz berücksichtigt wissen:
1. Bisher sind die Heime im Bereich der Altenpflege und die Heime für Menschen mit Behinderung einheitlich geregelt. Hier ist eine Trennung der gesetzlichen Regelungen erforderlich, da beide Gruppen teilweise unterschiedliche Rahmenbedingungen benötigen.
2. Das Heimgesetz muss auch alternative Wohnformen berücksichtigen und ausgehend vom Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner neue Wohn- und Pflegekonzepte zulassen, deren Qualität gesichert.
3. Im gesamten Feld der Pflege müssen die Begriffe der Pflege, der Qualität in der Pflege und der Fachkraft neu definiert werden.
4. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Prüfinstanzen müssen klar voneinander abgegrenzt werden, um aufwendige Doppelkontrollen zu vermeiden. Darüber hinaus sind die Qualitätskontrollen neu zu organisieren. Dabei können regelmäßige Kundenbefragungen als neues Instrument in die Qualitätssicherung einbezogen werden.