Pressemitteilung:
24. April 2007
Gisela Walsken: Verfassungsgericht bestätigt Verfassungsbruch der Regierung Rüttgers
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Gisela Walsken, erklärt zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW: "Das Verfassungsgericht hat den angekündigten Verfassungsbruch der Regierung Rüttgers bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2005 für verfassungswidrig erklärt. Die schwarz-gelbe Landesregierung wollte sich bewusst über die Verfassung unseres Landes hinweg setzen. Dies hat das oberste Gericht Nordrhein-Westfalens zu Recht gestoppt. Auch Ministerpräsident Rüttgers und sein Finanzminister Linssen dürfen sich nicht über die Verfassung stellen. Das Verfassungsgericht hat der Regierung bescheinigt, dass sie die Verschuldungsgrenze gegenüber den Investitionen um knapp 1,43 Milliarden Euro überschritten hat, ohne die Vorgaben der Verfassung zu beachten. Dieses Urteil wird auch über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus Bedeutung haben. Auch die CDU-geführten Landesregierungen in Niedersachsen und Hessen haben eine Haushaltspolitik des angekündigten Verfassungsbruchs betrieben".
Die Finanzexpertin der SPD-Fraktion zeigte sich zufrieden, dass die Argumentation der Landesregierung wie ein Kartenhaus zusammen gefallen sei, nur wegen der Erblast der rot-grünen Vorgängerregierung habe man keinen verfassungsgerechten Haushalt aufstellen können. "Mit dem heutigen Urteil ist diese Erblastausrede ein für alle Mal vom Tisch. Mit ihrer überzogenen Verschuldung hat die schwarz-gelbe Landesregierung dem Land und seiner Verfassung geschadet", betonte Walsken. Sie erinnerte daran, dass die Landesregierung bei der Aufstellung ihres ersten Haushalts 2005 nicht einen Cent eingespart, sondern jede notwendige Mehrausgabe über zusätzliche Schulden finanziert habe. Walsken: "Anstatt zu sparen, hat die Regierung Rüttgers unter anderem Reiterstaffeln eingeführt und 96 Vertraute in den Stabsstellen der Ministerien eingestellt. Alles über zusätzliche Schulden."