Pressemitteilung:
24. Mai 2007
Wolfram Kuschke: CDU-FDP-Koalition lehnt Entlastung sozial schwacher bei Rundfunkgebühren ab
"CDU und FDP haben heute im Landtag eine Verständigung aller Fraktionen verhindert und einen Antrag abgelehnt, in dem die Befreiung von Rundfunkgebühren für Geringverdiener gefordert wird. Alle Erklärungen der schwarz-gelben Mehrheit vom Morgen zum Sozialbericht haben sich als reines Geschwätz erwiesen", erklärte der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in dem für Medienfragen zuständigen Hauptausschuss, Wolfram Kuschke. "Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit einem ganz kleinem Einkommen in unserem Land, die nicht wissen, wie sie die Rundfunkgebühren bezahlen sollen. Insbesondere das Abstimmungsverhalten von CDU-Sozialminister Laumann zeigt, dass seine Ankündigung, die Armut im Land verstärkt bekämpfen zu wollen, nicht einmal sieben Stunden Bestand hatte."
Hintergrund des Antrages war der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2005, bei dem das Verfahren und die Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht geändert wurden. Diese Neuregelung hat dazu geführt, dass die Zahl der Befreiungen deutlich gesunken ist, obwohl sich die Einkommenssituation der Betroffenen nicht verbessert hat. Hauptsächlich betroffen sind Sozialgeld- oder Arbeitslosengeld II-Bezieher, die einen befristeten Zuschlag erhalten, junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, sowie Personen, deren Einkommen die Bedürftigkeitsgrenze knapp überschreitet. Die SPD-Landtagsfraktion hatte zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht, um über eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages den Personenkreis wieder zu erweitern. Obwohl zunächst die CDU und auch die Landesregierung Zustimmung zur Zielsetzung des Antrages signalisiert hatten, scheiterte der Antrag in der heutigen namentlichen Abstimmung.